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   LSG Hessen, 06.03.2019 - L 4 SO 31/18   

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https://dejure.org/2019,22319
LSG Hessen, 06.03.2019 - L 4 SO 31/18 (https://dejure.org/2019,22319)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.03.2019 - L 4 SO 31/18 (https://dejure.org/2019,22319)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. März 2019 - L 4 SO 31/18 (https://dejure.org/2019,22319)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII); Verfassungsmäßigkeit der...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2019 - L 4 SO 31/18
    Die Beklagte erkannte sodann mit Schreiben vom 11. April 2011 - in Ausführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I. S. 453), das die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, BVerfGE 125, 175) umsetzen sollte - rückwirkend für die Zeit 1. Januar 2011 einen Regelbedarf von 364,- Euro monatlich und entsprechend höhere Leistungen an.

    Mit ihm hat die Beklagte das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I. S. 453), mit dem der Gesetzgeber die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, BVerfGE 125, 175) gezogen hatte, umgesetzt und eine Erhöhung des Regelbedarfs und damit der bewilligten Leistungen um 5,- Euro rückwirkend ab 1. Januar 2011 verfügt und eine weitere Erhöhung um 3,- Euro ab 1. Juli 2011 angekündigt.

    Nach der rückwirkenden Erhöhung der Leistungen auf den Regelbedarf nach § 27a SGB XII durch den Bescheid vom 11. April 2011 auf § 364 Euro monatlich entsprechend § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG, das gerade der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, BVerfGE 125, 175) diente, sind die Bescheide der Beklagten nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2019 - L 4 SO 31/18
    In dieser Entscheidung sei das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2011 verfassungsgemäß festgesetzt worden seien (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 -, BVerfGE 137, 34).

    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht, wie das bereits Sozialgericht ausgeführt hat, durch den Beschluss vom 23. Juli 2014 (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 -, BVerfGE 137, 34) mit Gesetzeskraft entschieden, dass die entsprechenden Leistungen nach der durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) bewirkten Leistungserhöhung verfassungskonform sind.

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B

    Absehen von der Darstellung der Entscheidungsgründe

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2019 - L 4 SO 31/18
    Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Sozialgerichts und auf die der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 31. Januar 2012 Bezug genommen werden (zur Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des Sozialgerichts vgl. § 153 Abs. 2 SGG; zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid auf der Grundlage von § 153 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 3 SGG vgl. BSG, Beschluss vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 116/99 B -, SozR 3-1500 § 153 Nr. 10 = juris, Rn. 4 f.; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 153 Rn. 5).
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